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Denkmalimmobilien sind doch nur etwas für Liebhaber - diese Meinung ist weit verbreitet. Dass es sich dabei jedoch nicht unbedingt um die Wahrheit handeln muss, zeigt der Umstand, dass sich durch den Erwerb einer Denkmalimmobilie durchaus einiges an Geld einsparen lässt. Zumindest im Vergleich zum Kauf einer herkömmlichen Immobilie. Hier die wichtigsten Spartipps:
Nach dem Erwerb muss eine Denkmalimmobilie nicht zwangsläufig selbst genutzt werden. Viele kaufen ein solches Objekt, um es anschließend zu vermieten. Hier kommt die in der Regel sehr gute Vermietbarkeit einer Gewerbeimmobilie ins Spiel. Dadurch, dass sich solche Objekte in der Regel in sehr guten Lagen befinden und auch sonst bei Mietern begehrter als herkömmliche Immobilien sind, reduzieren sich die Leerstandzeiten auf ein Minimum, wodurch im Vergleich zu anderen Objekten durchaus ansehnliche Kapitalsummen eingespart werden können.
Weiteres Einsparpotenzial ergibt sich ebenfalls durch die exponierte Lage vieler Denkmalimmobilien. Würde in den entsprechenden Lagen neu gebaut, so ergäben sich für den Investor durch die seit Jahren anziehenden Grundstückspreise in Verbindung mit den Baukosten in der Regel wesentlich größere Ausgaben, als wenn ein bestehendes Objekt in Form einer Denkmalimmobilie erworben wird.
Der größte Vorteil zum Einsparen von Kapital durch den Kauf einer Denkmalimmobilie ist jedoch die erzielbare Steuerersparnis. Und diese setzt gleich an mehreren Punkten an. So entstehen zum Beispiel nach dem Kauf der Denkmalimmobilie so genannte Modernisierungskosten. Diese Kosten können über einen Zeitraum von bis zu zwölf Jahren zu 100 Prozent abgeschrieben werden. Konkret: In den ersten acht Jahren können neun Prozent der Modernisierungskosten in Form von Werbungskosten abgeschrieben werden, in den letzten vier Jahren reduziert sich dieser Satz dann auf sieben Prozent.
Doch nicht nur die Modernisierungskosten können abgeschrieben werden, sondern auch die Altsubstanz. Je nachdem, wann die Immobilie gebaut wurde, kann eine lineare Abschreibung über 40 oder 50 Jahre erfolgen. Stichtag ist hier der 1. Januar 1925. Wer die Immobilie nach der Modernisierung vermietet, kann außerdem auch die Finanzierungskosten zu 100 Prozent steuerlich geltend machen.
Bei Denkmalimmobilien, die selbst genutzt werden, ergibt sich ein Steuervorteil in fast gleicher Höhe. In diesem Fall können 90 Prozent der Modernisierungskosten abgeschrieben werden, und das über einen Zeitraum von zehn Jahren.
Zum Schluss noch ein besonderes Highlight: Wer seine Denkmalimmobilie wieder verkauft, kann die Gewinne aus diesem Verkauf nach Ablauf von zehn Jahren komplett steuerfrei einstreichen. Dabei entfällt also die Abgeltungssteuer, welche sonst bei allen anderen Kapitalanlagen gezahlt werden muss.
Und hier gibt es weitere hilfreiche Tipps zur Denkmalimmobilie.
Restschuldversicherung
Eine Restschuldversicherung abzuschließen bietet sich insbesondere für denjenigen an, der sich ein Haus bauen will und dafür einen Hypothekenkredit in Anspruch nimmt.
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