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Versicherungen kurz und bündig

Ohne Moos nix los – aber was passiert, wenn was schief geht? Wie man sich richtig für den Beruf bzw. die Firma absichert wird hier beschrieben.

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Versicherungen zum Leben: für die Familie, Auto, Hobby, Haus & Hof, der Ausbildung und für den Beruf | ©: Monkey Business - Fotolia

Ausbildungsversicherung

Bei der Ausbildungsversicherung handelt es sich um eine kapitalbildende Versicherung, die es dem Versicherten ermöglichen soll, über einen längeren Zeitraum Kapital anzusparen und mit diesem Kapital nach Zuteilung der Versicherung seine Ausbildung zu finanzieren. Meist wird diese Form der Versicherung bereits im Kindesalter von Eltern oder Großeltern abgeschlossen und so terminiert, dass das Kind die Versicherungssumme genau dann erhält, wenn voraussichtlich seine Ausbildung beginnt.

Die Versicherer verlangen dabei in der Regel eine Laufzeit von mindestens 12 Jahren. Während dieser Zeit zahlt der Versicherte beziehungsweise der Vertragsnehmer regelmäßig in Form von Monatsraten Kapital in die Versicherung ein. Ist der Zuteilungszeitpunkt erreicht, wird dieses Kapital nebst Zinsen und eventueller Prämien an den Versicherten ausgezahlt.

Um gute Zinsgewinne zu erzielen, investiert die Versicherungsgesellschaft das eingebrachte Kapital in festgelegte Anlagemodelle, zum Beispiel festverzinsliche Wertpapiere oder Aktienfonds. Während bei festverzinslichen Wertpapieren eine bestimmte Rendite garantiert werden kann, muss sich der Versicherungsnehmer bei einer fondsgebundenen Ausbildungsversicherung darüber im Klaren sein, dass durch die Schwankungen am Kapitalmarkt keinerlei sichere Rendite garantiert werden kann. Es kann also durchaus vorkommen, dass der Versicherte keinerlei Rendite aus dem Kapital erhält oder sogar weniger ausgezahlt bekommt, als er über die Versicherungsdauer eingebracht hat.

Aus diesem und anderen Gründen raten Experten mittlerweile vom Abschluss einer Ausbildungsversicherung ab. Fakt ist, dass mittlerweile genügend andere Anlagemöglichkeiten existieren, in denen das Kapital wesentlich sicherer und darüber hinaus renditestärker angelegt werden kann. Falls Sie dennoch eine Ausbildungsversicherung abschließen möchten, sollten Sie zumindest darauf achten, dass der Vertrag eine bestimmte Auszahlungssumme garantiert.


Berufsunfähigkeitsversicherung

Besonders in jungen Jahren denken viele nicht darüber nach: was könnte passieren, wenn man einmal seinen erlernten und über Jahre ausgeführten Beruf aufgrund eines psychischen oder körperlichen Leidens nicht mehr weiter ausüben kann?

Tritt diese Situation ein, wird sie in den meisten Fällen existenzbedrohend sein. Die einzige Möglichkeit um eine solche Situation abzuwenden besteht darin, eine Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen. Sie springt dann ein, wenn der Versicherte voraussichtlich für einen Zeitraum von mehr als sechs Monaten nicht mehr in seinem zuvor ausgeübten Beruf arbeiten kann.

In diesem Zusammenhang ein Warnhinweis: in älteren Versicherungsverträgen war es noch üblich, die Dauer der voraussichtlichen Arbeitsunfähigkeit zum Teil auf mehrere Jahre festzulegen. Konkret bedeutet dies, dass das ärztliche Gutachten dem Versicherten eine Arbeitsunfähigkeit über mehrere Jahre bescheinigen muss. In vielen Fällen ist der Krankheitsverlauf jedoch so unstetig, dass kein Arzt über einen solch langen Zeitraum eine Prognose erstellen kann. Versicherten mit älteren Verträgen sei daher dringend angeraten, die Vertragsbedingungen zu überprüfen und eventuell mit ihrer Versicherung über eine Änderung zu verhandeln.

Grundsätzlich muss eine Berufsunfähigkeit nicht zu 100 Prozent gegeben sein, damit der Versicherte Leistungen ausgezahlt bekommt. Die meisten Versicherer sehen dies bereits ab einem Beeinträchtigungsgrad von 40 bis 50 Prozent vor. Konkret bedeutet das: auch wenn der Versicherte zumindest stundenweise noch arbeiten gehen kann, dadurch aber finanzielle Einbußen erleidet, wird die Versicherung zumindest eine Teilleistung gewähren.

Besonders wichtig ist es, beim Abschluss des Versicherungsvertrags darauf zu achten, dass keine abstrakte Verweisung in den Vertragsbedingungen festgelegt ist. Damit vermeiden Sie, dass Sie vom Versicherer dazu gezwungen werden können, jede beliebige andere Tätigkeit anzunehmen, die Sie in Ihrem Zustand noch ausüben können.


Transportversicherung

Transportgut kann durch viele verschiedene Einflüsse und Ereignisse beschädigt und vernichtet werden oder abhanden kommen. Sofern beispielsweise ein Lastwagen in einen Unfall verwickelt wird, wird die Fahrzeugversicherung in aller Regel nur den Schaden am Fahrzeug regulieren, nicht den am Transportgut. Da Transportgüter aber sehr hohe Werte darstellen können, benötigt es hier eine spezielle Transportversicherung.

Diese gehört zu den gewerblichen Versicherungen und bietet sich für jedes Unternehmen an, das Waren produziert und anschließend zu Kunden oder Großhändlern befördert. Aber auch wenn Gruppen, Vereine etc. gemeinschaftliche Güter transportieren müssen, bietet sich der Abschluss einer Transportversicherung an.

Oft bieten die Versicherungsgesellschaften eine solche Transportversicherung im Paket mit weiteren gewerblichen Versicherungen an. Zwar sind diese Versicherungspakete meist günstiger als der einzelne Abschluss aller darin enthaltenen Versicherungen, jedoch muss genau überprüft werden, ob auch wirklich alle im Paket enthaltenen Versicherungen benötigt werden.

Ist das nicht der Fall, sollten Sie mit der Versicherungsgesellschaft einen individuellen Vertrag aushandeln. Insbesondere bei gewerblichen Versicherungen sind die Versicherer in der Regel sehr flexibel und arbeiten Verträge aus, die genau auf die Bedürfnisse des Kunden zugeschnitten sind. So ist für eine Transportversicherung beispielsweise ausschlaggebend, welche Waren transportiert und versichert werden sollen. Es dürfte jedem einleuchten, dass die Beiträge für diese Versicherungsform zum Beispiel beim Transport von einfachen Holzteilen wesentlich geringer ausfallen, als wenn teure Luxusgüter transportiert werden sollen.

Auch hier ist jedoch darauf zu achten, dass in den Versicherungsverträgen meist einige Ausschlusskriterien festgelegt werden. Erfüllt der Transporteur seine Sorgfaltspflicht nicht - zum Beispiel wenn die Ladung zu schlecht gesichert ist und daher Schaden nimmt - wird der Versicherer in der Regel seine Leistung verweigern oder nur einen Teil davon gewähren.

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