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Brandschutz | ©: Edler von Rabenstein - Fotolia
Immer öfter werden in neuen Wohnungen Brandschutzmelder installiert, selbst wenn sie nicht gesetzlich vorgeschrieben sind. Die Erfahrungen aus den USA scheinen zu belegen, dass Feuerwarnsysteme tatsächlich Sinn machen. Denn seitdem in verschiedenen US-Bundesstaaten in den 1970er Jahren entsprechende Vorschriften erlassen haben, ist die Zahl der Brandtoten um etwa 50 Prozent zurückgegangen.
Obwohl die Feuerwehren in Deutschland schon seit Langem entsprechende Warnvorrichtungen fordern, gibt es die entsprechenden Vorschriften erst im Saarland, in Thüringen, Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein, Hamburg, Hessen, Rheinland-Pfalz, Bremen, Niedersachsen und Sachsen-Anhalt. Ab 2013 sind Rauchwarnmelder auch in Bayern Pflicht.
Beliebt sind vor allem Rauchwarnmelder, die entweder in Fluren oder in Schlaf- und Kinderzimmern installiert werden. In Küchen sollten sie dagegen nicht installiert werden, weil Wasserdampf Fehlalarme auslösen kann. Weil Rauch immer nach oben steigt, sollten Rauchwarnmelder immer an der höchsten Stelle des Raumes angebracht werden.
Neben Rauchmeldern gibt es auf dem Markt außerdem eine Vielzahl von Brandgasmeldern sowie Wärmemeldern. Brandgase können vor allem in Privatwohnungen zu einer großen Gefahr werden, weil hier normalerweise zahlreiche Kunststoffe im Gebrauch sind, die im Brandfall hochgiftige Gase produzieren können. Dieser Melder schlägt an, wenn die Konzentration von Kohlenmonoxid oder anderen Gasen einen kritischen Wert überschreitet.
Wärmemelder dagegen schlagen dann Alarm, wenn die Raumtemperatur einen bestimmten Wert - in der Regel 60 Grad Celsius - überschreitet. Diese Systeme werden vor allem im gewerblichen Bereich eingesetzt, beispielsweise in Warenhäusern, Werkstätten oder Büros. Meist sind die Wärmemelder auch mit der Sprinkleranlage gekoppelt, die ausgelöst wird, sobald der Melder Alarm schlägt.
Wer einen Warnmelder, egal welches System, installiert, muss dafür sorgen, dass die Melder einmal pro Jahr überprüft und gewartet werden. Die Kosten dafür können die Vermieter als Betriebskosten auf ihre Mieter umlegen. Zusätzlich ist in Deutschland die vierteljährliche Inspektion durch eine Brandmelderzentrale oder einen zertifizierten Betrieb Vorschrift. Dabei muss durch eine Fachkraft auch ein Alarm ausgelöst werden.
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